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29. November 2011
EU-Kommission aktualisiert Schwarze Liste
totales Flugverbot in EU für Rollins Air und weitere Ailines
Die Europäische Kommission hat die Liste der Fluggesellschaften, denen der Betrieb in der Europäischen Union untersagt ist, jetzt bereits zum achtzehnten Mal aktualisierte. Dank weiterer Verbesserungen der Sicherheit bei TAAG Angolan Airlines kann dieses Unternehmen künftig zwei weitere Flugzeuge im Luftverkehr mit der EU einsetzen. Dagegen sah sich die Kommission angesichts zahlreicher und wiederholter Sicherheitsmängel gezwungen, Betriebsbeschränkungen gegenüber einem Teil der Flotte von Jordan Aviation und ein totales Flugverbot gegenüber dem in Honduras zugelassen Unternehmen Rollins Air zu verhängen. Außerdem umfasst die Liste nun Luftfahrtunternehmen, deren Betriebserlaubnis von den Luftfahrtbehörden der Republik Kongo (Equatorial Congo), der Demokratischen Republik Kongo (Stellar Airways) und der Philippinen (Aero Majestic und Interisland Airlines) erteilt wurde und die keine Nachweise darüber vorgelegt haben, dass sie die internationalen Sicherheitsstandards erfüllen. Albanien und die Russische Föderation konnten durch eine enge und intensive Zusammenarbeit mit der Kommission und daraufhin getroffenen Maßnahmen Einschränkungen für die von ihnen zugelassenen Flugunternehmen abwenden. Die aktualisierte EU-Liste sieht ein vollständiges Betriebsverbot für sämtliche Luftfahrtunternehmen (insgesamt 273) aus 21 Staaten vor. In der Liste sind weiterhin vier Fluggesellschaften einzeln aufgeführt, die nicht in der EU starten und landen dürfen. Zudem sind in der Liste elf Gesellschaften aufgeführt, denen der Flugbetrieb in der EU mit erheblichen Einschränkungen und unter strengen Auflagen gestattet ist. Die vollständige aktuelle Schwarze Liste ist einsehbar unter http://ec.europa.eu.
*reiselux
