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29. November 2011
Geld zurück bei zu großer Entfernung des Ersatzhotels
Wird Urlaubern ein Ersatzhotel in 50 Kilometer Entfernung vom ursprünglich gebuchten Hotel angeboten, können sie dieses ablehnen, den Reisepreis zurückbekommen und außerdem noch Schadenersatz erhalten. Das wird aus einem kürzlich gefällten Urteil des Amtsgerichts Homburg (Az.: 2 C 64/11 (19) deutlich. Die späteren Kläger hatten eine Pauschalreise nach Side an der Türkischen Riviera gebucht. Erst kurz vor Beginn der Reise wurde ihnen vom Reiseveranstalter mitgeteilt, dass das gebuchte Hotel nicht zur Verfügung stehe und man für sie deshalb im 50 Kilometer entfernten Ort Lara ein gleichwertiges Hotelzimmer gebucht habe. Damit waren die Urlauber nicht einverstanden. Sie lehnten ab und bekamen daraufhin ihr Geld zurück. Zusätzlich forderten sie jedoch noch Schadenersatz für die ihnen entgangene Urlaubsfreude. Die Richter gaben ihnen recht und sprachen ihnen Schadenersatz in Höhe des Reisepreises wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit zu. Die Kläger hätten die Ersatzunterkunft zu Recht zurückgewiesen, weil sie ihren Urlaub zusammen mit Freunden verbringen wollten, die sich ebenfalls in Side aufhielten. Wegen des kompletten Ausfalls der Reise stehe ihnen auch der Schadenersatz in voller Höhe des Reisepreises zu.
*reiselux
