- Reiseveranstalter und Airlines müssen die gestrandeten Passagiere betreuen und sind verpflichtet die Reisenden über Ihre Rechte sowie den aktuellen Stand zu informieren.
- Anspruch auf Verpflegung haben Reisende ab einer Verspätung von 2 Stunden
- Bei einer Flugverschiebung auf den nächsten Tag müssen die Airlines lt. Verbraucherzentrale eine Übernachtung zahlen
- Die Airlines sind verpflichtet einen Ersatzflug oder einen Platz im verspäteten Flugzeug anzubieten.
- Sollte die Verspätung > 5 Stunden sein, können Reisende auch entscheiden vom Flug zurückzutreten, für diesen Fall muß die Airline den vollen Preis erstatten
- Sollte der Flughafen aufgrund des Wetters gesperrt werden, gilt höhere Gewalt, somit besteht kein Anspruch auf Entschädigung
- Erster Ansprechpartner zu Fluginformationen zu Flugausfällen oder Flugverspätungen ist bei Pauschalreisen der Reiseveranstalter, bei nur Flug die entsprechende Airline
Als Flugreisender haben Sie also wesentlich mehr Rechte als Beispielsweise Bahnreisende. Diese müssen oft auf die Kulanz der Deutschen Bahn oder der anderen Bahngesellschaften hoffen.
